Arbeitssicherheit
Gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.30) sind die Arbeitgeber verpflichtet, wenn es zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und für ihre Sicherheit erforderlich ist, Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit (Spezialisten der Arbeitssicherheit) beizuziehen.
Typische Fragestellungen:
- Bin ich verpflichtet eine Spezialistin oder einen Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen?
- Wie kann ich Berufs- und Nichtberufsunfälle und Krankheiten verhindern und vermindern und damit die Arbeitsqualität und das Arbeitsverhältnis verbessern und den Arbeitszeitausfall minimieren?
Die Risk&Safety AG
- ist gemäss der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (SR 822.116) als Spezialist für die Arbeitssicherheit geeignet
- hilft Ihnen bei der der Analyse der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb
- empfiehlt Ihnen kosten-effiziente Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit
- hilft Ihnen bei der nachhaltigen Verankerung der Anliegen der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.
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Als Person mit Führungsverantwortung erhalten Sie:
- durch eine integrale Betrachtungsweise der Arbeitssicherheit individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittene Lösungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit, der Gesundheit und des Betriebsklimas
- ein Instrument zur Überprüfung Ihres Erfolgs in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz, der sich insbesondere in den Ausfallstunden messen lässt.
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